Institute for Project Defaults

Vorankündigung Karlsruher Dialog Technik & Recht am 30.11.2017 – 3D-Druck und Immaterialgüterrecht

Im Rahmen des 3D-Drucks können mittels computergesteuerter, additiver Fertigungsverfahren dreidimensionale und individuelle Werkstücke schichtweise aus verschiedenen Werkstoffen aufgebaut werden. Die Anwendungsbereiche im industriell-gewerblichen sowie im privaten Bereich erscheinen grenzenlos. In juristischer Hinsicht stellen sich drängende Fragen im Bereich des Immaterialgüterrechts wie des Patent- und Urheberrechts. Analog der Entwicklung bei CD und DVD eröffnet diese Technik zahlreiche Möglichkeiten der Vervielfältigung über CAD-Dateien, die den Inhaber in die Lage versetzen, nahezu jeden Gegenstand mit Hilfe eines solchen Druckers herzustellen. Aus der Sicht des Patentrechts ist besonders gefährlich die damit verbundene Möglichkeit, auf diese Weise die Produktion in den Bereich des Endverbrauchers zu verlagern und sie damit, wenn das allein im privaten Bereich geschieht, der Unterwerfung unter das Patentrecht zu entziehen. Die Veranstaltung Karlsruher Dialog Technik & Recht soll auch 2017 neben den grundlegenden technischen Aspekten insbesondere patent- und urheberrechtliche Implikationen der neuen Fertigungsverfahren im Bereich des 3D-Drucks beleuchten.

 

Programm und Veranstaltungsflyer folgen.

Die Anmeldung erfolgt wie üblich über die Seite unseres Kooperationspartners, der Deutschen Anwaltakademie.