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Forschungsgruppe Patentrecht
gear

Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR)
Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - Dreier
Vincenz-Prießnitz-Str. 3
Geb. 07.08 (3.OG)
76131 Karlsruhe

E-Mail: patentrechtKhg5∂zar kit edu

 


Aktuelle Veranstaltung
Dialog

Karlsruher Dialog Technik und Recht 2012

"BioPatente – Motor oder Bremse des technischen Fortschritts?"


Fachtagung in Karlsruhe am 18.10.2012, 9:00h - 17:15h

Veranstaltungsort: Novotel Karlsruhe City, Festplatz 2, D- 76137 Karlsruhe.

 

Weitere Informationen...

Willkommen bei der Forschungsgruppe Patentrecht.

Header

Die Forschungsgruppe Patentrecht versteht sich als interdisziplinär ausgerichtete und vernetzt arbeitende Einrichtung: zentrales Ziel ist es, in der Breite ein Problembewusstsein für patentrechtliche Fragestellungen zu vermitteln. Das Anliegen der Forschungsgruppe wird im Profil erläutert.

Mit den von den Mitgliedern der Forschungsgruppe angebotenen Lehrveranstaltungen suchen wir den Brückenschlag zwischen den Disziplinen. Unser Fokus in der Lehre liegt auf der dem Patentrecht innewohnenden Verbindung zwischen Technik und Recht. Diese sollen anhand der am KIT vorhandenen Technologiefelder sichtbar gemacht werden. Zu diesem Zweck sucht die Forschungsgruppe den Dialog mit den technisch ausgerichteten Fakultäten des KIT;  ihm dient u.a. die  Erörterung  technologiespezifischer Problemfelder in fakultätsübergreifenden Seminaren und anderen Lehrveranstaltungen.

Angestrebt werden darüber hinaus Kooperationen und Diskussionen zu Themen des Patentrechts im außeruniversitären Rahmen. Zusammen mit unseren Partnern wollen wir dies in unterschiedlichen Projekten verwirklichen.

 

Aktuelles aus der Forschungsgruppe

Bundesregierung beschließt Patentnovellierungsgesetz

10.5.2012 Die Bundesregierung hat am 9.5.2012 ein Gesetzt zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes beschlossen, das die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern erleichtern soll. Das Anmeldeverfahren vor dem DPMA soll hierdurch flexibler und kostengünstiger gestaltet werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier einsehen.

Gesetzentwurf: Keine Patentierung von konventionell gezüchteten Nutztieren und -pflanzen

19.01.2012 Am Donnerstag wurde in erster Lesung ein interfraktioneller Gesetzesentwurf (Drucksache 17/8344), der sich gegen die Patentierung von konventionell gezüchteten Nutztieren und –pflanzen ausspricht, im Bundestag beraten und schließlich an die Fachausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Die Debatte können Sie hier unter TOP9 nachlesen.

 
Italien ändert Haltung gegenüber EU-Patent

11.01.2012 Nach Aussagen der dänischen EU-Ratspräsidentschaft hat Italien seine Haltung gegenüber der Einführung des EU-Patents geändert. Diese Umkehr sei vor allem der neuen italienischen Regierung geschuldet. Das geplante EU-Patent könnte damit auch in Italien Wirkung entfalten. Es gibt Anzeichen, dass auch Spanien seine bisherigen Widerstände gegen die Einführung des EU-Patents aufgeben wird. Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

Gesetzentwurf zum Schutz vor Abmahnungen

2.1.2012 Das BMJ will Anfang des Jahres ein umfangreiches Gesetzgebungspaket vorlegen, das außer einem verbesserten Schutz gegen "Abzocke" am Telefon und im Internet auch eine Erschwerung des Missbrauchs von Abmahnungen vorsieht. Anlass dafür ist eine immer weiter verbreitete Übung einer Reihe von Rechtsanwälten die private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts im Internet abmahnen und in diesem Zusammenhang hohe Gebühren einfordern. Mit dem geplnaten Entwurf sollen die finanziellen Anteize für dieses Vorgehen weiter verringert werden. Die Initiative wird u.a. von dem Branchenverband Bitkom unterstützt.

 
Europäisches Einheitspatent vor dem Durchbruch (?)

21.12.2011 Nach dem Rat hat sich auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat das Gesetzespaket der EU-Kommission für ein Gemeinschaftspatent mit einigen Änderungen ausgesprochen. Gegenstand des Entwurfs ist eine stark abgespeckte Regelung, mit der der Weg für Anmeldungen beim Europäischen Patentamt eröffnet werden soll, die - anders als nach dem bisherigen Recht nicht wie nationale Schutzrechte der bei der Anmeldung benannten Staaten, sondern als ein Schutzrecht mit einheitlicher Wirkung im Staatsgebiet aller teilnehmenden Staaten gelten und so prinzipiell einen einheitlichenPatentschutz für diese Staaten schaffen soll. Teilnehmen werden alle Staaten der Gemeinschaft mitm Ausnahme von Italien und Spanien, die sich insbesondere mit Blick auf die vorgesehene Sprachenregelung gegen dieses Gemeinschaftspatwent ausgesprochen haben (vgl. a. Meldung vom 6.7.2011). Eine Teilnahme von Nicht-EU-Staaten ist im Hinblick auf die vom EuGH geäußerten Bedenken ausgeschlossen (vgl. Meldung vom 8.3.2011). Das Erteilungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Europäischen Patentübereinkommens; Regelungen zum gerichtlichen Verfahren sollen in einem Staatsvertrag der Beteiligten Mitgliedsstaaten vereinbart werden. Das dort geschaffene Gericht wird die gleiche Stellung haben wie die Gerichte der Mitgliedssataaten, also bei Fragen der Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht eine Vorabentscheidung des EuGH einholenm müssen. Die damit verbundene Hoffnung, den EuGH von der Entscheidung von Fragen des materiellen Patentrechts zu befreien, wird sich nicht erfüllen, da der Entwurf auxch wesentliche Regelungen zum materiellen Patentrecht enthält, die auf diese Weise Gemeinschaftsrecht werden und damit der Jurisdiktion des EuGH unterliegen. Nicht zuletzt deshalb, aber auch wegen des bislang fehlenden konkreten Entwurfs zu den Verfahrensregeln, ohne die er ein Torsdo bleibe, ist der Entwurf aufg scharfe Kritik bei den beteiligten Kreisen, insbesopndere der European Patent Lawyers Association (EPLAW) gestoßen.

EU-Rat stimmt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA zu

16.12.2011 Ohne Aussprache haben die Landwirtschaftsminister (!) am 16.12. 2011 im Agrar- und Fischereirat das Anti-Piraterie-Abkommen[1] ACTA (http://www.dfat.gov.au/trade/acta/Final-ACTA-text-following-legal-verification.pdf) angenommen. Die  Bundesregierung war durch die für den Verbraucherschutz zuständige Ministerin Ilse Aigner (CSU) vertreten. Eine Entschweidung in dieser Form war möglich, weil der Rat das Abkommen als nicht-legislative Maßnahme ansieht, so dass die Zustimmung in einer beliebigen Sitzung des Gremiums erklärt werden konnte. Das (ACTA) ist ein Abkommen auf völkerrechtlicher Ebene unter den beteiligten Staaten bzw. (im Falle der EU) übernationalen Einrichtunge, mit dem internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etabliert werden. Es baut auf dem TRIPS-Abkommen auf verpflichtet die Vertragsstaaten zu weitgehenden Regelungen bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. Zur Umsetzung dieser Verpflichtungb werden in der EU Vorschriften zur Internationale Kooperation, zur Abstimmung des Gesetzesvollzugs und zur Verwertung geistigen Eigentums notwendig. Das Abkommen sollte anläßlich einer Tagung der Welthandelsorganisation in Genf formell von Vertretern der EU unterzeichnet werden; die Unterschriften der Vertreter der Regierungen Australiens, Japans, Kanadas, Koreas, Marokkos, Neuseelands, Singapurs und der USA sind bereits im Oktober  schon im Oktober in Tokio geleistet worden. Die EU-Kommission hat den Vertrag bereits angenommen; eine Entscheidung des Europäischen Parlaments steht noch aus. Ohne Zustimmung des Parlamentes ist ein Beitritt zu dem Abkommen nicht möglich. Zudem muss es esd auch nach einem Beitritt von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten angenommen werden, da es auch strafrechtliche Folgen für Fälschungen, Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen vorsieht, für die die Gemeinschaft keine Rechtssetzungskompetenz besitzt. Bei einer Verweigerung der Zustimmung soll nach Meinung der Kommission allerdings strafrechtliche nicht relevante, Teil des Abkommens auch für diese Mitglieder der EU gelten. Im Parlament ist das Abkommen umstritten. Abgeordnete der Grünen und der Liberalen wollen das umstrittene Anti-Piraterieabkommen ACTA vom EuGH auch auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen lassen.

 
Cloud-Plattform von IBM zur Patentrecherche und -analyse

15.12.2011 Nach einer Ankündigung des Unternehmens will IBM  über die Strategic IP Insight Platform (SIIP) eine cloud-basierte Analysesoftware anbieten, die weltweit Informationen über Patente, Patentdaten und Patentliteratur zusammenfasst und so Unternehmen und Organisationen kurzfristig einen Zugriff auf diese Daten und deren genaue Auswertung ermöglichen soll. In die sammlung einbezogen werden einschlägige Dokumente des US-amerikanischen Patent- und Markenamts, des Europäischen Patentamts und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); Grundloage der Dokumentation wissenschaftlicher Literatur ist die öffentlich zugängliche bibliografische Datenbank des US-amerikanischen National Center for Biotechnology Information (NCBI) Die Software verfügt über die Fähigkeit zur nalyse von Abbildungen und kann chemische Formeln lesen. MIt dem Angebot, das sich bei dieser Auswahk vor allem an Unternehmen aus dem Gesundheitswesen sowie der Chemie- und Konsumgüterindustrie richtet, soll die vor der Aufnahme neuer Produkte notwendige Prüfung auf einen bestehenden Patentschutz erleichtert und beschleunigt werden.

EuGH schließt Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen aus

18.10.2011 Auf das Vorabentscheidungsersuchen des BGH hat der EuGH am 18.10. 2001 entschieden, dass menschliche embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen. Ausgeschlossen sind danach sowohl Patente auf embryonale Stammzellen als auch für die Verfahren, mit denen sie gewonnen werden jedenfalls insoweit, als damit eine Abtötung der Embryonen verbunden ist oder vorausgesetzt wird. Dabei ist das Gericht von einer weiten Auslegung des Embryonenbegriffs ausgegangen, der praktisch bereits die befruchtete Eizelle erfasst. Möglich können u.U. Schutzrechte sein, soweit Stammzellen zum Nutzen des Embryos wie etwa bei Missbildungen eingesetzt werden. Mit dieser, maßgeblich u.a. auf die Regeln der Biotechnologierichtlinie (Richtlinie 98/44 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über den rechtlichen Schutz biologischer Erfindungen vom 6.Juli 1998, ABl. (EG) L 213/13) gestützten Grundsatzentscheidung wird die Erteilung von Schutzrechten mit Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen für die Forschung im Ergebnis ausgeschlossen und damit die Forschung auf diesem Gebiet wirtschaftlich weitgehend uninteressant. Die Patentierung anderer Stammzellen ist von der Entscheidung nicht betroffen.

 

Der BGH hatte um die Vorabentscheidung in einem Verfahren zwischen Greenpeace und dem Bonner Forscher Oliver Brüstle nachgesucht, in dem Greenpeace das 1997 angemeldete Patent für nervliche Vorläuferzellen (DE 197 56 864 C1) mit der Nichtigkeitsklage angegriffen hat. Diese Zellen werden nach der Lehre des Patents aus unter Abtötung des verbleibenden Zellgebildes des Embryos gewonnenen menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt. In der Forschung werden sie u.a. auf ihre Eignung zur Behandlung von Nervenleiden wie etwa Parkinson oder Multipler Sklerose erprobt. Auf die Klage, die auf ethische Bedenken gestützt war, hat das Bundespatentgericht das Patent für nichtig erklärt. Der daraufhin von Brüstle mit der Berufung angerufene BGH hatte das Verfahren bis zur Vorabentscheidung des EuGH ausgesetzt. Er wird jetzt abschließend über die Nichtigkeitsklage zu entscheiden haben, wobei nach den Vorgaben aus Luxemburg mit einer endgültigen Vernichtung des Patents zu rechnen sein dürfte.

 
Google stockt Patentportefeuille auf

20.9.2011 Auch zur Aufrüstung im Streit der Hersteller und Anbieter von Mobiltelefonen hat Google nach em Kauf der Mobiltelefonsparte von Motorola jetzt von IBM rund 1000 Patente erworben, nachdem man bei der Versteigerung der Nortel-Patente leer ausgegangen war. Google ist in lezter Zeit von mehreren Mitbewerbern u.a. wegen behaupteter Patentverletzungen aufgrund des Betriebssystems "Android" in Anspruch genommen worden; weitere Angriffe richten sich gegen Abnehmer des Systems von Google. Angesichts der Vielzahl von Schutzrechten, die in einem Mobiltelefon, im Telefonnetz und bei den Betriebssystemen der Geräte berührt werden, ist der übliche Weg der Lineznzierung weitgehend versperrt. Selbst bei Lizenzgebühren im Centbereich würde sich der Gesamtpreis des Geräts auf Beträge erhöhen, zu dem sie unverkäuflich sind. In der Branche ist daher der übliche Weg die Vergabe von Querlizenzen, der allerdings nur erfolgsversprechend ist, wenn jedes der beteiligten Unternehmen für die Technologie notwendige oder nützliche Patente anbieten kann. Das ist einer der Gründe für den verstärkten Ankauf von Schutzrechten in diesen Branchen, die allerdings bei Patentverwertungsunternehmen wegen des mangelnden eigenen Bedarfs an Schutzrechtslizenzen versagt.

US-Patentrechtsreform in Kraft

16.9.2011 US-Präsident Obama hat heute das Gesetz zur Novellierung des US-amerikanischen Patentgesetzes (http://www.patentlyo.com/patentreformbillaspassed.pdf) unterzeichnet, das damit in Kraft treten kann. Mit dem Gesetz ist vor allem die bisherige Besonderheit des amerikanischen Patentrechts, nach dem das Recht auf das Patent demjenigen zusteht, der die Erfindung als erster tatsächlich gemacht hat ("First to Invent"), zugunsten des weltweit geltenden Prinzips aufgegeben worden, das dieses Recht dem ersten Anmelder beim Patentamt zuspricht ("First to File"). Mit dieser und den weiteren Änderungen (vgl. dazu die Nachricht vom 9.9.2011) sollen Amerikas Vormachtstellung als Land der Ideen gestärkt, Innovationen vorangetrieben und Arbeitsplätze geschaffen werden. Die diesem Zweck dienenden Erleichterungen der Patentierung und die gesteigerte Attraktivität der Patentierung lassen als Kehrseite eine Zunahme der Zahl der Patente und in deren Gefolge der Patentstreitigkeiten erwarten.

 
US-Kongress stimmt Patentreform zu

9.9.2011 Mit einer Mehrheit von 89 zu 9 Stimmen hat nach dem Repräsentantenhaus auch der US-Senat am Donnerstag den Entwurf für einen "America Invents Act" zur Novellierung des Patentgesetzes (http://www.patentlyo.com/patentreformbillaspassed.pdf) gebilligt, so dass das Vorhaben nach der bereits zugesagten Unterschrift von Präsident Obama in Kraft treten kann. Mit der ersten größeren Änderung des US-Patentrechts seit 60 Jahren wird das bisher in den USA geltende Prinzip "First to Invent", das den Anspruch auf das Patent demjenigen zuspricht, der sie als erster gemacht hat, auf das sonst weltweit praktizierte Prinzip "First to File" umgestellt, nach dem für die Erteilung eines Patents demnach der Zeitpunkt der ersten beim Patentamt eingehenden Anmeldung entscheidet., zu dem ein Antrag beim Patentamt eingeht. Bisher war in den USA der Moment der Erfindung maßgebend ("First to Invent"). Von dieser Änderung sehen sich vor allem kleine Erfinder und Unternehmen mit der Überlegung benachteiligt, sie hätten - anders als Großunternehmen nicht die Resourcen, frühzeitig Patentanmeldungen einzuleiten. Die Befürworter der Neuregelung haben demgegenüber auf die Notwendigkeit verwiesen, den Sonderweg des US-amerikanischen Patentrechts zu beenden.
Nach einer weiteren Neuregelung können Interessierte künftig schon vor einer Patenterteilung der Erteilung entgegenstehendees Material in Form bereits bestehender Erfindungen ("Prior Art") beim Patentamt einreichen.
Damit sollen vor allem frühzeitig "Trivialpatente" verhindert werden.
Die Patentierung von Geschäftsmethoden bleibt weiterhin möglich; sie ist im im Bereich von Steuer- und Finanzabrechungen für unzulässig erklärt worden. Nicht in das Gesetz Eingang gefunden hat auch die Begrenzung des Schadensersatzes bei Patentverletzungen, wie insbesondere das Verlangen, den dreifachen Strafschadensersatz (damage punishment) von einem klaren Nachweis absichtlicher Verletzungen abhängig zu machen. Zurückgestellt wurde auch die Überlegung, dem Patentamt vollen Spielraum bei der Gestaltung seiner Gebühren eizuräumen. Zwar kann es künftig die Gebühren für die Erteilung gewerblicher Schutzrechte selbst ansetzen und hat daraufhin neben einer allgemeinen Erhöhung bereits neue Gebühhren wie die für eine beschleunigte Prioritätsprüfung eingeführt. Über die Verwendung der Einnahmen entscheidet jedoch der Kongress mit.

Übersicht: Aktuelle Patenstreitverfahren der Mobilfunkindustrie

22.8.2011 Mobilfunkpatente sind derzeit ein begehrtes Gut. Zwischen vielen Mobilfunkunternehmen herrscht Streit über die Rechte.  Wer gegen wen klagt ist kaum noch zu durchblicken. Einen Überblick über gegenwärtig anhängige Verfahren bietet die unten stehende Grafik von Reuters.Quelle: Reuters

Reuters


 

 
US-Gericht erklärt Patent auf computerimplementierte Erfindung teilweise für nichtig

22.8.2011 Am 16.8.2011 bestätigte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC), als Berufungsgericht in Patentstreitsachen, in dem Verfahren von Cybersource Corporation gegen Retail Decisions, die teilweise Aufhebung eines Patents auf die Prüfung von Kreditkarteninformation mittels Computer. Die im Streitpatent Nr. 6029154 beschriebene Prüfmethode könne problemlos auch im Kopf durchgeführt werden. Es handele sich damit um einen nach dem Gesetz von der Patentierung ausgeschlossenen mentalen Prozess (vgl. § 101 US-PatG). Der in den Patentansprüchen erwähnte Einsatz eines Computers ändere nichts an diesem Patentierungsausschluss. Der Senat hält damit weiter an seinen mit der „Bilski-Entscheidung“  aufgestellten restriktiven Kriterien bei der Patentierung von Software fest. Die vollständige Entscheidung können Sie hier nachlesen. Quelle: http://www.golem.de/1108/85833.html

 

BGH bekräftigt Resprechung zur Patentierung computerbezogener Erfindungen

19.8.2011 Mit Urteil vom 24.2.2011 (X ZR 121/09) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Patentierbarkeit computerbezogener Entwicklungen bekräftigt - allerdings nicht in der in Presseveröffentlichungen wiedergegebenen Weise (vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-festigt-Rechtsprechung-zu-Softwarepatenten-1286602.html), wie ein kurzer Blick in die Entscheidung hätte erkennen lassen. In Übereinstimmung mit dem EPA hält er daran fest, dass eine nur mit technischen Mitteln wie einem Computer zu realisierende Lehre ihrerseits technisch ist. Mit Blick auf das Verbot der Patentierung von Software im europäischer wie im deutschen Patentrecht kann eine patentfähige Erfindung jedoch nur dann angenommen werden, wenn mit Hilfe der Software über das normale Zusammenwirken von Programm und Computer hinaus ein technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird. Für das zur Entscheidung stehende Verfahren zur Erzeugung einer Darstellung für das Wiederfinden einer bereits von der Startseite eines Informationsanbieters aus aufgerufenen und inzwischen verlassenen Informationsseite, mit den Schritten Registrieren eines Benutzers bei Aufruf der Startseite,  Registrieren der von dem Benutzer unmittelbar und mittelbar von der Startseite aus aufgerufenen Informationsseiten des Informationsanbieters und Erzeugung einer anzeigbaren Darstellung, aus der die Abfolge der von dem Benutzer aufgerufenen Informationsseiten des Informationsanbieters erkennbar ist, wurde das in der Entscheidung verneint. Auf die weiteren Fragen, welche Merkmale bei einer computerbezogenen Erfindung Neuheit und Erfindungshöhe begründen können, ist der BGH in dieser Entscheidung folgerichtig nicht mehr eingegangen; beide Patentierungsvoraussetzungen wurden nicht geprüft. Nach der bisherigen Praxis des BGH nehmen an dieser Prüfung die Punkte, die unter das Patentierungsverbot fallen, nicht teil; sie beschränkt sich auf die Merkmale, die die über das übliche Zusammenwirken hinausgehenden Mittel zur Lösung des technischen Problems betreffen.

 
Schweiz führt Global Innovation Index (GII) an

8.7.2011 Nach dem neuesten Global Innovation Index ist die Schweiz, aufgrund der hohen Zahl an Patentanmeldungen, das innovativste Land der Welt. Dahinter folgen Schweden und Singapur. Unter den Top-Ten sind mit Finnland (5), Dänemark (6), den Niederlanden (9) und Großbritannien (10) vier weitere europäische Länder zu finden. Deutschland liegt nach dem GII-Ranking auf Platz 12. Der Global Innovation Index erfasst einerseits die Rahmenbedingungen und anderseits die effektiv erzielten Innovationsleistungen eines Landes. In diesem Ranking werden die Innovationskapazität sowie die Innovationsleistung von 125 Ländern bewertet. Der GII ist eine gemeinsame Initiative der internationalen Strategieberatung Booz & Company, der Business School INSEAD, Alcatel-Lucent, der Confederation of Indian Industry und der World Intellectual Property Organization. Mehr zum GII-Ranking erfahren Sie hier, den umfassenden GII-Bericht finden Sie hier.

Amazon's "One-Klick-Patent" nicht schutzwürdig - EPA veröffentlicht Entscheidungsbegründung

7.7.2011 Der Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents für das sog.  „One-Klick“-Bezahlverfahren von Amazon, das in den USA (eingeschränkt) patentiert ist,  wurde bereits Ende Januar durch eine Entscheidung der Beschwerdekammer EPA zurückgewiesen. Nun veröffentlichte das EPA die Begründung zu dieser Entscheidung.  Darin wird  u.a. die mangelnde Erfindungshöhe des „One-Klick-Bezahlverfahrens“ moniert. Auch enthalte es Aspekte einer Geschäftsmethode, die nach dem EPÜ nicht schutzwürdig ist.  Weitere Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

 
Italien und Spanien reichen Klage gegen geplantes EU-Patent ein

6.7.2011 Italien und Spanien hatten bereits angekündigt gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 30. März 2011, mit der die übrigen 25 EU-Staaten ermächtigt wurde, bei der Einführung eines einheitlichen EU-Patents das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit, ohne Italien und Spanien, anzuwenden, den Rechtsweg zu beschreiten.  Die Klage Spaniens ging am 8. Juli 2011 beim EuGH ein (http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st12/st12500.en11.pdf), die Klage Italiens am 17. Juni 2011 (http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st12/st12502.en11.pdf). Italien und Spanien wehren sich so gegen die vorgesehene Sprachenregelung, nach der Patente lediglich auf Englisch, Französisch oder Deutsch bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. Italien und Spanien berufen sich in ihrem Klageschriften auf Machtmissbrauch, Verletzung der Rechtsprinzipien und Verstöße gegen den EU-Vertrag. Nach der Klagebegründung Spaniens sollte die Entscheidung der EU-Kommission auch deshalb für nichtig erklärt werden, da hiernach nicht die Errichtung eines EU-Patentgerichtssystems vorgesehen sei. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundespräsident Wulff fordert europäisches Patentgericht in München

02.07.2011 Bundespräsident Christian Wulff hat sich für die Einführung des einheitlichen EU-Patents sowie für die Errichtung eines europäischen Patentgerichts mit Sitz in München ausgesprochen. Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu fördern, sei ein einheitlicher Patentschutz erforderlich, da auf diesem Weg die Kosten für den Schutz technischer Erfindungen gesenkt werden würden. Weiter fordert  Wulff die Errichtung eines europäischen Patentgerichts. München wäre nach Ansicht des Bundespräsidenten, als „Hauptstadt des geistigen Eigentums“, in der bereits neben dem Bundespatentgericht auch das DPMA und das EPA ihren Sitz haben, der ideale Ort für ein europäisches Patentgericht. Der Europäische Gerichtshof hatte gegenüber der Errichtung eines  solchen Gerichts in einem vor mehreren Wochen veröffentlichten Gutachten Bedenken geäußert, die vor allem auf dem damals vorgesehenen Ausschluss einer Vorlage an der Gerichtshof und seiner Anrufung im Übrigen sowie der Einbeziehung von nicht der Gemeinschaft angehörenden Staaten in das Verfahren vor diesem Patentgericht beruhten. Diese Bedenken hatten zu dem neuen Vorschlag der Kommission geführt, der die Einführung eines nur in seiner Wirkung beschriebenen Patents mit einheitlicher Wirkung unter den teilnehmenden Mitgliedsstaaten und den Abschluss eines Staatsvertrages unter diesen Staaten zur Errichtung eines Gerichts zur Durchsetzung dieser Schutzrechte zum Gegenstand hat (vgl. dazu auch die nachstehende Meldung v. 27.6.2011). Die Rede des Bundespräsidenten finden Sie hier. Weitere Artikel zur vorgenannten Forderung des Bundespräsidenten finden Sie u.a. in der Online-Ausgabe der Welt, wie auch auf br-online.de


 
Bundespatentgericht feiert 50-jähriges Bestehen

1.7.2011 Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Bundespatentgerichts findet am 1. Juli ein Festakt an dessen Sitz in München in Anwesenheit von Bundespräsident Christian Wulff statt. Das Bundespatentgericht wurde 1961 errichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt entschied das Deutsche Patent- und Markenamt Beschwerden gegen die von der Behörde selbst getroffenen Entscheidungen durch eine besondere Stellen selbst. Im Jahr 1959 entschied das Bundesverwaltungsgericht das dieses Verfahren nicht verfassungsgemäß sei und so wurde der Bund im Wege einer Verfassungsänderung ermächtigt das Bundespatentgericht zu errichten.

Allgemeine Ausrichtung zum europäischen Patentschutz beschlossen

27.6.2011 Auf ihrer Sitzung vom 27.6.2011 haben die zuständigen europäischen Minister dem Konzept der EU-Kommission für das Gemeinschaftspatent in 25 Mitgliedstaaten zugestimmt. An der Entscheidung nicht beteiligt sind Italien und Spanien, die sich wegen der vorgesehenen Sprachenregelung für das Gemeinschaftspatent nachdrücklich gegen die gesamte, sachlich in erster Linie auf die Einführung eines Patents mit einheitlicher Wirkung im Geltungsgebiet und Vorschriften über dessen Wirkung sowie zu den Patentgebühren und deren Verteilung unter den beteiligten Ämtern beschränkte Regelung ausgesprochen haben.
Zu dieser Umsetzung des Einheitspatentes und zur Sprachenregelung hat der EU-Wettbewerbsrat eine "allgemeine Ausrichtung" beschlossen. Eine Regelung zum Verfahren enthält die Ausrichtung ebenso wie der Vorschlag der Kommission nicht. Nach letzterem sollen die materiell-rechtlichen Regelungen jedoch erst in Kraft treten, wenn die beteiligten Mitgliedstaaten durch Staatsvertrag ein einheitliches Patentgericht errichtet haben, das allein den beteiligten Mitgliedstaaten offensteht. Mit diesem gesonderten völkerrechtlichen Vertrag soll den vom EuGH in seinem Gutachten an dem zuvor geplanten Verfahren Rechnung getragen werden. Es wird abzuwarten sein, ob der EuGH seine Bedenken gegenüber einer solchen Regelung zurückstellt, insbesondere, ob auf diesem Wege auch seine in der Wirtschaft verbreitet bekämpfte Zuständigkeit in Patentsachen vermieden werden kann.

Nach dem Plan soll beim Europäischen Patentamt nach den Vorschriften des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) durch eine zusätzliche Erklärung gegenüber dem Amt ein Patent beantragt werden können, das im gesamten Gebiet der teilnehmenden Staaten eine einheitliche Wirkung entfaltet. Wie andere Patente werden diese in einer der drei Amtssprachen der Münchner Behörde, ­ Englisch, Französisch oder Deutsch, ­ erteilt. Die bisher für die Geltung in den Vertragsstaaten vorgesehenen Übersetzungen sollen zunächst entfallen; sie sind erst bei Bedarf zu erbringen. Damit sollen die Kosten für die Erlangung des Patentschutzes reduziert werden, die heute im wesentlichen durch die Übersetzung der Patentschriften in die jeweilige Landessprache veranlasst werden. Die bei früheren Reformbemühungen geäußerte Sorge, dass mit einer gemeinschaftrechtlichen Regelung ein Einfallstor für die Legalisierung von Softwarepatenten verbunden sein könnte, wird durch diesen Vorschlag nicht berührt. Er hat jedoch einen Verlust an Rechtssicherheit für den Verkehr zur Folge, der bei einer fremdsprachlichen Patentschrift nicht mehr auf den Inhalt einer vom Patentinhaber autorisierten Übersetzung vertrauen kann, sondern bei einer Prüfung der Zulässigkeit der Benutzung einer Technik bis zur Inanspruchnahme das Übersetzungsrisiko selbst trägt. Der für dieses Problem angedachten Lösung, bei einer unverschuldeten Fehlübersetzung, bei der eine Benutzung der patentgemäßen Lehre nicht vorläge, Schadensersatzansprüche für den Zeitraum bis zu einer autorisierten Übersetzung entfallen zu lassen, ist aus Kreisen der Industrie deutlich widersprochen worden. Sie wird voraussichtlich in die abschließende Regelung keinen Eingang finden.

 
US-Studie über Vor- und Nachteile von Softwarepatenten

27.6.2011 Nach einer Studie des Rechtswissenschaftlers James Bessen, Uni Boston, beantragt die Mehrheit der US-Softwarefirmen keine gewerblichen Schutzrechte. Softwarepatente werden von US-Firmen dagegen mehr und mehr angemeldet. Über die Vorteile und Gefahren, die die Patentierbarkeit von Software aus der Sicht des Rechtswissenschaftlers Bessen mit sich bringt, erfahren Sie hier mehr.

EU-Patent: Italien und Spanien drohen mit weiteren rechtlichen Schritten

27.6.2011 Am Montag, den 27. Juni 2011 kommen in Luxemburg die Minister im außerordentlichen EU-Wettbewerbsrat zusammen, um zwei Vorschriften zuzustimmen, die – entsprechend den bisherigen Überlegungen ohne die Beteiligung Italiens und Spaniens, die das Vorhaben abgelehnt haben -  die Schaffung eines einheitlichen Patentsystems  weiter vorantreiben. Italien wie auch Spanien haben erklärt, erneut den EuGH anzurufen, sollten diese Vorschriften auch vom EU-Parlament verabschiedet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
Patentklage von Dolby gegen RIM

16.6.2011 Dolby Laboratories hat Patentverletzungsklagen in Deutschland und in den USA gegen RIM erhoben, den Hersteller der Blackberry Mobiltelefone. Grundlage der Klage sind Patente über verschiedene hoch effiziente Digitalaudiokompressionstechnologien, mit denen Ton audio auch über schmalbandige Verbindungen in hoher Qualität übertragen werden kann, wobei Übertragungsmengen und Speicherplatz nur sehr begrenzt in Anspruch genommen werden. RIM verwendet die patentierten Technologien, die von nahezu allen anderen Mobiltelefonherstellern lizensiert worden seien, nach Meinung vonbDolby sowohl in den Blackberrys als auch in Tabletcomputern, ohne Lizenzen von Dolby erhalten zu haben.

Die amerikanische Klage wurde beim U.S. District Court for the Northern District of California eingereicht, die deutsche Klage beim Landgericht Mannheim. Mit den Anträgen fordert Dolby nicht nur Schadensersatz; Dolby hat auch Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen gestellt, mit denen der Vertrieb der Mobiltelefone unterbunden werden soll. Den Weg zu den Gerichten hat Dolby als das letzte zur Verfügung stehende Mittel bezeichnet, nachdem sich RIM außergerichtlichen Einigungsversuchen verweigert habe. Eine Stellungnahme von RIM liegt noch nicht vor. Weitere Informationen finden Sie hier.

Update 12.09.2011: Dolby teilte heute mit, dass sich beide Seiten geeinigt hätten und nunmehr RIM ebenfalls zu den AAC-Lizenznehmern zählt.

Patentverletzung bei Word durch Microsoft rechtskräftig festgestellt

9.6.2011 Microsoft hat den Patentrechtsstreit um die Implementierung von XML in die Textverarbeitung Word endgültig verloren. Im Mai 2009 war der Softwarekonzern in erster Instanz verurteilt worden, wegen einer unbefugten Benutzung des Patents Nr. 5,787,449 des kanadischen Software-Anbieters i4i in dem Textverarbeitungsprogramm die weitere Nutzung der Technik zu unterlassen. Ferner wurde ein Verkaufsverbot für Word verhängt und Microsoft zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 290 Millionen US-Dollar verpflichtet. Um dem Verkaufsverbot zu entgehen, hatte der Konzern Word in einer veränderten Fassung in den Handel gebracht. Seine Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung blieb ohne Erfolg. Mit seiner am Donnerstag in Washington veröffentlichten Entscheidung (http://www.supremecourt.gov/opinions/10pdf/10-290.pdf)  hat der US Supreme Court den daraufhin eingelegten und im November vergangenen Jahres zugelassenen Revisionsantrag des Unternehmens abgelehnt. Damit ist die Verurteilung von Microsoft rechtskräftig.

 

Das Urteil ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Supreme Court dem von Microsoft mit breiter Unterstützung durch von Unternehmen und Verbände in den USA vorgetragenen Argument nicht gefolgt ist, die gesetzlichen Anforderungen für den Nachweis der Ungültigkeit eines einmal erteilten Patents seien zu hoch. Diese setzen nach amerikanischem Recht "eindeutige und überzeugende Beweise" (für die Ungültigkeit) voraus, die - wie auch im Falle von Microsoft - nur schwer erbracht werden könnten. Dieser Standard wurde 1952 mit einem gesetzgeberischen Akt des amerikanischen Parlaments in das geltende Recht aufgenommen und ist seither trotz zahlreicher Änderungen des amerikanischen Patentgesetzes unverändert beibehalten worden. Der Supreme Court hat ihn als im Einklang mit der amerikanischen Verfassung stehend bewertet; eine Änderung könne allein der US-Kongress vornehmen.

 

Im Grundsatz entspricht diese Bewertung dem Europäischen und dem Deutschen Patentrecht. Hier setzt die Nichtigkeitserklärung, die durch das Gericht zu treffende Feststellung voraus, dass bei dem beanstandeten Schutzrecht die Voraussetzungen für die Patentierung nicht vorgelegen hätten. Daher bleibt eine auf die Vernichtung des Schutzrechts gerichtete Klage auch dann ohne Erfolg, wenn Einiges für die mangelnde Patentierbarkeit sprechen mag, solange sich das nicht im Sinne einer positiven Feststellung verdichtet.

 
Neue Barriere für EU-Einheitspatent

30.5.2011 Italien und Spanien haben gegen die Versuche der übrigen EU-Mitgliedstaaten im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit, ohne Spanien und Italien das EU-Patent einzuführen, beim Europäischen Gerichthof Beschwerde eingereicht.

Bundesrat begrüßt grundsätzlich EU-Einheitspatent

28.5.2011 In mehreren Entschließungen hat der Bundesrat die Initiative der EU-Kommission für das Gemeinschaftspatent begrüßt, dies jedoch mit weitergehenden Forderungen zur rechtlichen Ausgestaltung verbunden. Als unzureichend wird bewertet, dass das für die Dauer von bis zu zwölf Jahren vorgesehene Übersetzungserfordernisse in mindestens zwei Amtssprachen dem vom Bundesrat begrüßten Verzicht auf Übersetzungen aus der Verfahrenssprache zuwiderlaufe. Dieser Verzicht verringert die Kosten für Patentsucher, die dann keine Übersetzungen bei der Anmeldung mehr vorlegen müssen, was zu einer beträchtlichen Kosteneinsparung führen kann. Mit ihm wird andererseits das Übersetzungsrisiko von dem Anmelder auf denjenigen verlagert, der sich vor der Aufnahme einer Produktion über einen dem entgegenstehenden Patentschutz informieren will. Während er bisher auf den vom Patentanmelder/-inhaber stammenden Text vertrauen konnte, muss er nach der beabsichtigten Änderung nicht nur die Kosten einer Übersetzung tragen, sondern auch die Folgen von Fehlern bei der Übersetzung selbst. Die Länderkammer sieht dies als weitgehend unerheblich an; sie geht sogar im Ergebnis darüber hinaus, indem sie die geplante Bestimmung beanstandet, dass bei gerichtlichen Streitigkeiten zu berücksichtigen sei, dass der mutmaßliche Patentverletzer wegen seiner sprachlichen Unkenntnis schuldlos gehandelt haben kann. Die gegenständliche Empfehlung des Bundesrates finden Sie hier

In einem weiteren Beschluss äußert der Bundesrat Bedenken gegenüber dem Kommissionsvorschlag deshalb, weil dieser mit Rücksicht auf das Gutachten des EuGH, das die bisherigen Vorschläge als mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar bezeichnet hat, auf die Regelung eines gerichtlichen Verfahrens zum Patentrecht verzichtet. Zu Recht weist die Länderkammer darauf hin, dass ein Patent, dessen Durchsetzbarkeit mangels einer Verfahrensregelung nicht absehbar sei, von den beteiligten Kreisen schwerlich angenommen werde.

 

 
G8 will Schutz des geistigen Eigentums im Internet verbessern

27.5.2011 In ihrer Abschlusserklärung zum Gipfel im französischen Deauville beanspruchen die G8-Regierungen eine aktive Rolle in der Internetpolitik. Zwar soll die Selbstverwaltung des Netzes, grundsätzlich nicht angetastet werden, zumal es auch nach Auffassung der G8 bei netzpolitischen Fragen nicht ohne Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen geht. Eine Zensur im Netz wird ausdrücklich abgelehnt. Grenzüberschreitende Datentransfers sollen im Rahmen geltender Gesetze zulässig bleiben. Verstärkt werden soll aber die internationale Zusammenarbeit zum Schutz des Geistigen Eigentums, insbesondere eine Verbesserung des Schutzes gegenüber Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten oder Patenten. Angestrebt wird ein robustes Schutzsystem als wesentlicher Anreiz für Innovationen. Dazu soll insbesondere der Patentschutz weiterentwickelt und verbreitet werden, heißt es in der Erklärung. Beim Datenschutz werden die Nutzer stärker auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht, wenn sie ihre persönlichen Daten ins Netz geben.Weitere Informationen finden Sie hier.

Open-Source entdeckt Biotechnik

9.5.2011 In seinem Buch "Biopunk" berichtet der Journalist Marcus Wohlsen über die noch junge Gruppe der sogenannten Biohacker, die, angetrieben von dem Wunsch, das Recht des Einzelnen auf biologische Informationen gegen wissenschaftlichen Elitismus zu verteidigen, die Ergebnisse biotechnologischer Forschung denen zukommen zu lassen, die sie am dringendsten benötigen. Von ihnen wird versucht, ähnlich der Open Source Bewegung, Software Laborverfahren zu allgemein zugänglichen  Werkzeugen fortzuentwickeln und so die Ergebnisse ihrer Anwendung weithin zugänglich zu machen. Hintergrund dieser Bestrebung sind die Fortschritte der Biotechnologie, die es heute ermöglichen, mit Hilfe freier Software eine bekannte DNA zu analysieren oder fertige DNA-Bausteine mittels vertretbarem finanziellen Aufwand zu erwerben.

 
China auf dem Weg zur Patentmacht

13.05.2011 Patentanmeldungen chinesischer Unternehmen beim Europäischen Patentamt nehmen weiter zu. Waren es im Jahr 2000 noch 160 Anmeldungen, ist diese Zahl im Jahr 2010 nun auf 12.700 Anmeldungen gestiegen. Der seit Juli 2010 amtierende Präsident des Europäischen Patentamts, Benoît Battistelli, geht davon aus, dass China schon in einigen Jahren Japan vom dritten Platz der Antragsteller verdrängen wird. 2010 ist China in dieser für die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft wichtigen Statistik vor Industrienationen wie Frankreich und Großbritannien bereits auf Rang vier vorgerückt. Dabei konzentriere sich die neue Hightech-Nation nicht nur auf ausgesuchte technologische Felder. China melde in aller Breite an und rede in Schlüsselindustrien wie Automobil, Elektrotechnik, Telekommunikation oder Biotechnologie schon heute in der technologischen Spitze mit. In einer Nische habe sich das Land schon die globale Technologieführerschaft gesichert - das sei Windenergie. Mittlerweile investiert China bereits 2 Prozent seines Bruttosozialprodukts in Forschung- und Entwicklung und ist damit nur noch geringfügig unter dem Mittelwert der OECD-Staaten, aber schon vor Frankreich oder Großbritannien. Deutschland liegt mit 2,7 Prozent (2009) jedoch noch weit vor China. Der starke Anstieg von Patentanmeldungen in China beruht vor allem auf den chinesischen Anmeldern, die auf von der chinesischen Führung Subventionen und Steuererleichterungen in Abhängigkeit der Zahl angemeldeter Patente erhalten und darauf mit erhöhter Patentierungsneigung reagieren. Quellen: europe online magazine v. 11.05.2011, Manager Magazin v. 06.05.2011

Neue Präsidentin beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

3.5.2011 Beate Schmidt hat am 3.5. 2011 als  neue Präsidentin des Bundespatentgerichts die Nachfolge von Raimund Lutz angetreten, der zum 1.1.2011 als Vizepräsident an das Europäische Patentamt in München  gewechselt ist. Frau Schmidt hat ihre juristische Laufbahn in der bayerischen Justiz begonnen. Von dort wechselte sie in das  Urheberrechtsreferat im BMJ. 1994 übernahm sie einen Marken-Beschwerdesenat beim Bundespatentgericht und 1997 nach einem Wechsel in die Verwaltung die Verwaltungsabteilung des DPMA. Hier übernahm  sie 2000 als erste Abteilungspräsidentin  des DPMA Aufgaben in der Hauptabteilung Marken. 2006 ging sie als Direktorin an das Harmonisierungsamt  für den Binnenmarkt (HABM), dem Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und  Mustern mit Sitz in Alicante/Spanien, wo sie bis zu ihrer Berufung an das DPMA zunächst eine der beiden Markenabteilungen und seit Juni 2009 die Hauptabteilung für Löschungs- und Gerichtsverfahren geleitet hat.

 

 

 

 
Stellungnahmen des DAV zum Gutachten des EuGH zum Gemeinschaftspatent und zum Vorschlag der Kommission für ein solches Patent

2.5.2011 Anfang Mai hat der Deutschen Anwaltverein durch seinen Ausschuss Geistiges Eigentum zum Gutachten 1/09 des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. März 2011 und zur Verstärkten Zusammenarbeit zur Schaffung eines Europäischen Einheitspatents (Ratsbeschluss vom 10. März 2011) sowie zum Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (KOM(2011)215/3) Stellung genommen. Darin spricht sich der Ausschuss für die Schaffung eines Gemeinschaftspatentes auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission und unter dem Dach der Europäischen Union unter weitgehendem Ausschluss von nicht der Gemeinschaft angehörenden Drittstaaten wie etwa der Schweiz aus, soweit sie sich nicht der Jurisdiktion des EuGH unterwerfen. Betont wird unter Ablehnung der gegenteiligen Auffassung der Großen Beschwerdekammer des EPA, dass das EPA trotz seiner Stellung außerhalb der EU bereits heute zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sei soweit es materiell Recht der EU anwende. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme müsste eine Vorlagepflicht auch dann anzunehmen sein, wenn es die Beurteilung von Grundsätzen der Biotechnologierichtlinie in Frage stellt, auf die das EPÜ zwar nicht verweist, deren Inhalt aber weitgehend unverändert in die Ausführungsanordnung übernommen worden ist. Zu den Stellungnahmen im Einzelnen: hier.

 

 

Rekord bei Patentanmeldungen

21.4.2011 Nach der jetzt veröffentlichten Statistik des EPA (hier) ist die Zahl der Patentanmeldungen 2010 auf rund 235.000 gestiegen. Das sind rund 11 % mehr als im Vorjahr. Der größte Anteil der Anmeldungen stammt mit 92.500 (39 %) aus dem Gebiet der Staaten, die Mitglied der Europäischen Patentorganisation sind, gefolgt von den USA (26 %) und Japan (18 %). Die Anteile von China und Südkorea betragen jeweils rund 5 % bei stark steigenden Anteilen. Aus China gingen in diesem Zeitraum ca 54 %, aus Südkorea 21 % mehr Anmeldungen ein. Unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation nimmt Deutschland mit einem Anteil von 14 % den Spitzenplatz ein. Die Zahl der Anmeldungen von 33.100 bedeutet einen Anstieg  um 8,5 %.
Die Liste der Anmelder wird angeführt von Unternehmen aus Deutschland und Europa (Siemens mit 2.135 Anmeldungen, Philips mit 1.765  und BASF mit 1.707. Die nachfolgenden Plätze belegen Samsung, Qualcomm und Panasonic Unternehmen aus Übersee. Nach ihrem Gegenstand liegen Anmeldungen aus der Medizintechnik mit 10.500 Anmeldungen auf dem ersten Platz, gefolgt von  in der Statistik  unter dem Begriff Computertechnik zusammengefassten Anträgen (8.300), elektrische Maschinen, Apparate und Energietechniken (8.200 Anmeldungen). Bei der Telekommunikation wurde der Spitzenwert aus dem Jahre 2008 auch 2010 nicht erreicht; im Feld "Digitale Kommunikation" wurden rund 8.000 Anträge gestellt, was einer Steigerung um 11,2 Prozent entspricht. Patentanträge aus dem Bereich der Biotechnologie sind um 42,6 Prozent auf 7.400 Anmeldungen, aus der Pharmazie um 20 % auf 6.700 angestiegen.

 
EU-Kommission legt Gesetzesvorschläge zum einheitlichen EU-Patent vor

15.04.2011 Am Mittwoch, den 13. April 2011 hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes sowie eine diesbezügliche Verordnung zur Sprachenregelung vorgeschlagen. Danach ist ein gemeinsames Vorgehen von 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten vorgesehen. Spanien und Italien beteiligen sich nicht. Das EU-Patent würde damit einen einheitlichen Schutz in 25 europäischen Ländern bieten. Patentanmeldungen können nach dem Vorschlag der Kommission in einer beliebigen Sprache eingereicht werden. Die Anträge müssten dann aber in die englische, französische oder deutsche Sprache übersetzt werden. Patentanmeldungen, die auf Französisch oder Deutsch eingereicht werden,
müssen, für einen Übergangszeitraum von maximal zwölf Jahren, auch ins Englische übersetzt werden - englische Patente wiederum in eine weitere EU-Amtssprache. Vom Europäischen Patentamt sollen Patentanmelder einen Ausgleich für die Kosten einer notwendigen Übersetzung bekommen. Das neue EU-Patent soll vorerst weniger als 2500 Euro kosten. Aber auch diese Kosten sollen weiter sinken. Soll ein Patent darüber hinaus auch in Spanien und Italien gelten, kämen Kosten für zwei weitere Anträge sowie entsprechende Übersetzungskosten hinzu. Langfristig sollen Patentanmeldungen maschinell übersetzt werden. Die Vorschläge der Kommission zur verstärkten Zusammenarbeit sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.

Hohe Gebote für Nortel-Patente

04.04.2011 Nach der Insolvenz des kanadischen Telekom-Ausrüsters Nortel (s. Quelle) ist der Kampf um dessen Schutzrechte entbrannt. Nortel hält rund 6000 Patente und Patentanmeldungen zu nahezu jedem Aspekt der Telekommunikation. Im Einzelnen berühren sie überwiegend Mobilfunk-Technologien sowie Techniken aus den Bereichen Internet-Suche und Online-Netzwerke. Für das Protfolio liegen Gebote von Apple und RIM vor; ein weiteres Gebot über 900 Millionen kommt von Google. Weitere Informationen finden Sie hier.

 
Patente in der Mobilfunkbranche

03.04.2011 Moderne Funktelefone und die Netze zu ihrem Betrieb sind hochtechnische Einrichtungen, bei denen von einer Vielzahl patentgeschützter Verfahren und Einrichtungen Gebrauch gemacht wird. In einem Handy kann die Zahl der berührten Patente 1000 und mehr betragen; bei Funknetzen liegt die Zahl weitaus höher. Der Aufwand für die Lizensierung all dieser Schutzrechte hat mittlerweile auch dann einen erheblichen Anteil an den Preisen für die Geräte und die Teilhabe an den Netzen bei gleichzeitig sinkenden Verkaufpreisen erreicht, wenn für die einzelne Nutzngsbefugnis nur geringe Beträge zu zahlen sind. Nach Ansicht von Branchenkennern ist hier die Grenze desssen erreicht, zu dem Geräte und Netze noch an den Mann zu bringen sind. Andererseits kann die unbefugte Benutzung nur eines dieser Schutzrechte zu einem Verkaufsstopp oder zu einer Abschaltung des Netzes führen; das macht die Anbieter erpressbar. Weitere Folge ist eine Vielzahl von Patentstreitigkeiten auf diesem Sektor, die zu unübersehbaren Gefahren für die Branche führt. Mehr.

Google erhält Patent auf Doodles

22.03.2011 Unter der Nr. 7.912.915 ist Google durch das US-Patentamt heute ein Patent für "Systeme und Methoden" mit dem Gegenstand erteilt worden, "Nutzer zum Besuch einer Website zu verleiten". Unter anderem betrifft das Patent die in der Regel grafischen Variationen des Schriftzugs (Google), die diesen bei verschiedenen Anlässen auf der Einstiegsseite der Suchmaschine ersetzen. Mit solchen Variationen wird etwa an berühmte Persönlichkeiten, Feiertage oder historische Ereignisse oder sonstige Anlässe erinnert, die sich in durch eine bildhafte Abwandlung des Schriftzugs ansprechen lassen. In der Beschreibung des Patents wird neben Grundlagen des World Wide Web als Erkenntnis angesprochen, dass Nutzer eine "visuell ansprechend" gestaltete Website häufiger besuchen. Damit hat  Google in den USA diese speziellen Ausführungen des hauseigenen Logos für sich reservieren lassen. Neben dem wechselnden Logo an sich erfasst das Patent auch Systeme und Methoden, mit denen Internetnutzer auf Webseiten gelockt werden sollen.

 
EPA und Google unterzeichnen Übersetzungsabkommen

25.03.2011 Das Europäische Patentamt und  Google haben gestern ein Abkommen unterzeichnet, das eine Zusammenarbeit in der maschinellen Übersetzung von Patenten in 32 europäische, slawische und asiatische Sprachen vorsieht. Weitere Informationen hier.

Patentwesen in China

15.3.2011 Vom chinesischen Patentamt sind 2010 814.825 und damit ca. 40 % mehr Patente als im Vorjahr erteilt worden. Die Zahl der Anmeldungen ist im gleichen Zeitraum um 25 % auf rund 1,2 Millionen gestiegen, die in weitaus überwiegender Zahl (85 %) von ausländischen Anmeldern eingereicht wurden (s. Quelle).

 
US-Senat eröffnet Weg zur internationalen Harmonisierung des Patentrechts

15.3.2011 Nachdem aus der Vorlage verschiedene Regelungen zur Umgestaltung des Schadensersatzrechts herausgenommen worden sind, hat der US-Senat in einem mit großer Mehrheit getroffenen Beschluss die Weichen in Richtung auf eine Anwendung des weltweit praktizierten "First-to-File"-Prinzips gestellt, nach dem der Zeitpunkt der Anmeldung über das Recht auf das Patent entscheidet, wenn mehrere die gleiche Erfindung unabhängig voneinander gemacht haben. Bislang gilt in den Vereinigten Staaten das sog. "First-to-Invent"-Prinzip, nach dem das für die Anmeldung wesentliche Recht an dem Patent allein demjenigen zusteht, der die Erfindung als erster gemacht hat.

Generalanwalt der EU will totipotente Zellen und aus ihnen unter Zerstörung der Zellen gewonnene Produkte von der Patentierung ausschließen

10.3.2011 In dem Verfahren auf Vorlage des BGH (Beschl.v. 17.12.2010 - Xa ZR 58/07) hat Generalanwalt Yves Bot seine Stellungnahme vorgelegt. Darin ordnet er menschliche Zellen, aus denen sich ein menschliches Wesen entwickeln kann, in allen Entwicklungsstufen einschl. der sog. Blastozyten als Embryo im Sinne des Art 6 Abs. 2 lit c) der sog. Biotechnologierichtlinie (Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom  6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, ABl. EG L 213/13, s. auch hier) und damit als nach dieser Vorschrift vom Patentschutz ausgeschlossen ein. Nach Auffassung des Generalanwalts kann daher für  Erfindungen, die sich auf Stammzellen beziehen, allenfalls dann Patentschutz in Betracht kommen wenn sie nicht durch Zerstörung oder Schädigung solcher Zellen oder in anderer Weise zu deren Lasten ausgeführt werden. Eine industrielle Anwendung embryonaler Stammzellen würde gegen die Ethik und die öffentliche Ordnung verstoßen.

 
 
EU-Ministerrat legt weiteren Grundstein auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Patent

10.03.2011 Der EU-Ministerrat (Wettbewerbsfähigkeitsrat) verabschiedet mehrheitlich mit 25 zu 27 Stimmen den "Beschluss über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes" und ebnet damit weiter den Weg zu einem einheitlichen EU-Patent. Dem Beschluss nicht angeschlossen haben sich Italien und Spanien.

EuGH missbilligt Verfahrensvorschriften zum EU-Patentgerichtssystem

08.03.2011 Nach einem heute veröffentlichten Gutachten des EuGH sind wesentliche Vorschriften zum Verfahrensrecht in dem Entwurf des Übereinkommens zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patentgerichtsystems (hier zu finden) nicht mit europäischem Primärrecht vereinbar. Damit entspracht der EuGH weitgehend der vorgehenden Stellungnahme der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott. Abzusehen ist, dass sich mit diesem Gutachten die Diskussion wieder verstärkt auf das unter Federführung des EPA entwickelte Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten (EPLA )  focussieren wird. Vertiefend zu Gesetzgebungshistorie und Regelungsinhalten siehe die Darstellung EPA. Von dem Gutachten nicht berührt ist die Schaffung eines einheitlichen Patents für die EU.

 
Aktueller Stand im Verfahren zur Schaffung eines EU-Patentsystems

15.02.2011 Das Europäische Parlament stimmt mit 471 zu 160 und 42 Enthaltungen für die Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung eines EU-Patentsystems. An diesem Verfahren werden voraussichtlich alle EU-Staaten mit Ausnahme von Italien und Spanien partizipieren.

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Honorarprofessur (mehr)
Honorarprofessur an Klaus-J. Melullis verliehen

Vorsitzender Richter am BGH im Ruhestand übernimmt Leitung der Forschungsgruppe Patentrecht am ZAR

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